KONTAKT Martin Hippius Tel:+49 178 559 83 50 e-mail: info@sax-studio.com
Allgemeine Geschäftsbedingungen
VORBEMERKUNG: Das Erbringen von Dienstleistungen und die Vermietung von Locations, Studios, Ausstattung und technischer Geräte erfolgt ausschließlich auf der Grundlage unserer nachstehenden "Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen". Anderslautende, entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung. Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
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PREISBILDUNG: Grundlage für die spätere Berechnung ist unser Angebot, sollte dieses nicht vorliegen, gilt die allgemeine Preisliste. Abweichungen von der Preisliste haben nur Gültigkeit, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden.
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NUTZUNGSZEIT: Bei Location- und Studioanmietung beträgt die Nutzungszeit pro Tagesmiete =10 Stunden. Bei Geräte-, Ausstattungs- und Technikanmietungen beträgt die Nutzungszeit pro Tagesmiete 24 Stunden. Kosten für Auf- und Abbau und den Transport der gemieteten Geräte sind nicht im Mietpreis inbegriffen und werden gesondert berechnet.
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REINIGUNG: Bei allen Mietvorgängen wird – sofern benötigt- eine Reinigung der Mietflächen und der Mietgegenstände berechnet, um diese wieder in den Zustand vor der Vermietung zu versetzen. Diese Kosten werden dem Mieter berechnet.
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ENERGIEKOSTEN: Die in Studios und den Locations benötigte Heizenergie wird entsprechend der im Angebot / Auftrag aufgeführten Kosten abgerechnet. – Stromverbrauch wird –wenn möglich- nach Verbrauch abgerechnet, sollte eine Verbrauchsabrechnung nicht möglich sein, wird die im Angebot / Auftrag aufgeführte Strompauschale berechnet.
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ENTSORGUNG: Müll- und Entsorgungskosten werden beim Anfall von haushaltsüblichen Mengen nicht berechnet; darüber hinausgehende Entsorgungskosten werden dem Kunden nach tatsächlich entstanden Kosten berechnet.
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ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: Der Rechnungsbeträge sind bei Rechnungsstellung fällig, wenn keine aufschiebenden Zahlfristen schriftlich eingeräumt wurden. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bitte weisen Sie uns mit Auftragsbestätigung darauf hin, falls Sie begründet eine Rechnungsstellung ohne Berechnung der Umsatzsteuer möchten (z.B. bei Export; Leistungserbringung im Ausland ..). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
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VESPÄTUNGEN, STORNIERUNGEN: Bei einer von uns nicht zu vertretenden Verspätung des Produktionsbeginns oder bei von uns nicht zu vertretenden Produktionsunterbrechungen wird der volle Mietpreis für den gebuchten Zeitraum berechnet. Bestellte Dienstleistungen werden unabhängig von Ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme in Rechnung gestellt. Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarten Termine für Beginn und Beendigung der Produktion einzuhalten und gemietete Geräte mit Beendigung des Mietzeitraumes pünktlich zurückzugeben. Ein Anspruch auf längere Gebrauchsüberlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht. Vereinbarte Termine müssen spätestens zehn Werktage vor geplantem Produktionsbeginn schriftlich abgesagt werden. Anderenfalls wird der volle Mietpreis für den vereinbarten Mietzeitraum entsprechend unserer Preisliste berechnet.
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LOCATIONANMIETUNGEN: Für vermittelte Locationanmietungen berechnen wir 10% der Locationmiete als Vermittlungsgebühr. Unter Locationmiete ist hier der Gesamtmietbetrag einschließlich Miete für Bauzeiten, Überstunden, zusätzliche Nutzungszeiten zu verstehen. Auch Folgeanmietungen der gleichen Location berechtigen uns zur Berechnung einer Vermittlungsgebühr in Höhe von 10% der Locationmiete.
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LOCATIONVERMIETUNGEN (betrifft ausschließlich Vermieter von Locations) Die Aufnahme, die Präsentation und die Weitergabe der Locationunterlagen an Kunden berechnen wir nicht. Für erfolgreich abgeschlossene Vermietvorgänge berechnen wir 10% der Locationmiete als Vermittlungsgebühr. Unter Locationmiete ist hier der Gesamtmietbetrag einschließlich Miete für Bauzeiten, Überstunden, zusätzliche Nutzungszeiten zu verstehen. Auch Folgevermietungen an den gleichen Kunden berechtigen uns zur Berechnung einer Vermittlungsgebühr in Höhe von 10% der Locationmiete.
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NUTZUNG UND GEBRAUCHSÜBERLASSUNG: Gemietetes Equipment bleibt auch während der Mietzeit unser Eigentum. Die Überlassung der Mieträume und -sachen an Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung nicht zulässig. Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und -sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und Anwesenheit der Studioaufsicht ist erforderlich. Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt werden. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch. In sämtlichen dem Mieter überlassenen Räumen behalten wir das Hausrecht. Wir können diese Räume jederzeit selbst oder durch von uns beauftragte Personen betreten.
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MÄNGEL: Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Mängel der Mietsache sofort an uns zu melden, damit Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden können. Der Mieter ist darüber hinaus verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung des Defekts beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
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VERSICHERUNG UND HAFTUNG: Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer entstandenen Schäden, auch für Zufalls- und Transportschäden, mit Ausnahme von Schäden aus Abnutzung durch den vertragsmäßigen Gebrauch. Der Mieter haftet auch für Personen und Sachschäden, die durch ihn persönlich, seine Mitarbeiter oder Besucher entstehen. Der Mieter stellt uns gegenüber Dritten von der Haftung für derartige Schäden frei. Unsere Haftung ist bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch einen unserer Erfüllungsgehilfen. Unsere Haftung ist bei leichter fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. Ist infolge unsachgemäßer Behandlung oder übermäßiger Abnutzung der Geräte eine Reparatur erforderlich, geht diese zu Lasten des Mieters. Insbesondere Reflektoren und Leuchtmittel und Lampen müssen in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Für direkte und indirekte Schäden, die durch Ausfall oder Störung an den gemieteten Geräten oder durch unser Personal verursacht werden, ist eine Haftung unsererseits ausdrücklich ausgeschlossen. Außer in Fällen von Unmöglichkeit und Verzug haften wir, auch für unser Personal, nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Für eingebrachte Sachen, die im Eigentum des Mieters oder Dritten stehen, wie Garderobe, Werkzeug, Technik, Instrumente, Bänder und Filme etc., wird keine Haftung übernommen. Schadensfälle, Defekte oder Verlust der gemieteten Geräte nebst Zubehör sind uns unverzüglich zu melden.
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GERICHTSSTAND: Gerichtsstand für eventuelle Streitfälle und Erfüllungsort ist München.
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SALVATORISCHE KLAUSEL: Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Mietbedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Bestimmungen.
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